Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern. Die Buchung aller von uns angebotenen Dienstleistungen erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde Unternehmer/in im Sinne des § 14 BGB ist und einen Vertrag mit uns ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner/ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit eingeht beziehungsweise unsere Dienste dafür in Anspruch nimmt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Beratung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Werbung, Marketing und der Verkaufsförderung für die Produkte des Kunden.
(2) Wir erbringen für den Kunden Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Dies umfasst die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen und deren Analyse, das Erstellen und die Veröffentlichung von Inhalten, Community-Management, Verwaltung, Betreuung und Optimierung von Social Media Konten, sowie weitere Maßnahmen.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt auf der Basis eines schriftlichen Auftrags/Einzelvertrags des Kunden, der auch in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, erfolgen kann. In den jeweiligen Aufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Der jeweilige Auftrag muss vom Kunden durch eine schriftliche Bestätigung, z. B. per E-Mail, angenommen werden. Zusätzliche Leistungen, die über den einzelvertraglich vereinbarten Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbung, Premium-Mitgliedschaften, Software-Tools wie CRM oder Schulungsplattformen, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von der Agentur erbracht und müssen vom Kunden gesondert beauftragt und vergütet werden.
(4) Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt die Agentur nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf, es sei denn, dies wurde ausdrücklich beauftragt.
(5) Die Agentur schuldet nur die vereinbarten Tätigkeiten. Es handelt sich dabei um Dienste gemäß § 611 BGB, für die kein Erfolg, wie z.B. das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen (Reichweite, Likes, Clicks, Conversions, Bewerbungen, Neukunden, Ranking usw.) geschuldet ist. Geschuldet ist die reine Leistungserbringung.
(6) Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
§ 3 Leistungen des Kunden/Mitwirkungspflichten/Gestaltung der Zusammenarbeit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Kunde der Agentur Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
(3) Sind zwischen Agentur und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, der Termin wird aus von der Agentur zu vertretende Gründen abgesagt.
(4) Bei der Absage von Video- oder Fotoproduktionsterminen von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin hat der Kunde der Agentur darüber hinaus den entstandenen Aufwand zu erstatten.
(5) Mit dem Auftrag des Kunden zur Betreuung von Werbekonten ist gleichzeitig die Bevollmächtigung für die Schaltung von Anzeigen und die Vornahme anderer Geschäfte erteilt, bis der Kunde dies widerruft.
(6) Das Budget wird mit dem Kunden abgesprochen; sofern keine Absprache erfolgt, kann die Agentur die Höhe der Werbeausgaben unter Rücksichtnahme auf den Zweck der Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Lage des Kunden bestimmen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen (Internet-) Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können. Ebenso ist der Kunde für die unverzügliche Schaffung des Zugangs zu den gewünschten Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram etc., die Ermöglichung des Zugriffs der Agentur für den Vertragszweck und die regelkonforme Nutzung selbst verantwortlich. Der Kunde weiß, dass die Agentur ihre Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden erbringen kann.
(8) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der Verzögerung. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, dem Kunden dadurch entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
(9) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Rechtstexte für jeden seiner Online-Auftritte erforderlichen Rechtstexte, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum. Die Agentur übernimmt und schuldet weder Formulierung noch Kontrolle von Rechtstexten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Einbindung der Texte und Ausgestaltung seiner Veröffentlichungen. Die Agentur empfiehlt, sich zur Erfüllung dieser Pflichten anwaltlich beraten zu lassen.
§ 4 Vergütung der Agentur
(1) Für die vereinbarte Tätigkeit erhält die Agentur die im Einzelvertrag oder Auftrag vereinbarte Vergütung.
(2) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Kosten für Werbeanzeigen auf Plattformen Dritter sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert und in eigener Verantwortung an die Werbeplattform zu zahlen, das gilt auch für alle sonstigen Kosten für Dritte (z.B. GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für Drittanbieter, wie beispielsweise für Werbeanzeigen auf Plattformen Dritter, rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Das Ausbleiben solcher Zahlungen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an die Agentur. Insbesondere ist der Vergütungsanspruch der Agentur unabhängig von etwaigen Zahlungsausfällen gegenüber Dritten oder daraus resultierenden Einschränkungen der Werbeleistungen.
§ 5 Zahlung, Rechnungen
(1) Die vereinbarte und geschuldete Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss in voller Hohe fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt der Agentur bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung (IBAN) mit und erteilt ihr mit Vertragsunterzeichnung das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch die Agentur berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“).
(3) Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Die Agentur kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden hierzu überlassen. Die der Agentur erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(4) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Der Agentur steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Agentur unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
(3) Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden den Zugriff auf digitale Inhalte, Dienstleistungen oder Plattformen, die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit bereitgestellt oder verwaltet werden, vorübergehend zu sperren. Diese Sperrung wird aufgehoben, sobald der Kunde die ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eventuelle Schäden oder Nachteile, die durch die Sperrung entstehen.
§ 7 Urheberrecht, Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Alle von der Agentur zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, Videos und sonstigen Medien sowie sämtlich sonstige anderen Arbeitsergebnisse der Agentur sind geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Agentur an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) An Inhalten von Werbekampagnen steht der Agentur ein inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer der vertraglichen Laufzeit zu.
(3) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse der Agentur abzuändern und/oder abändern zu lassen und dann zu verwerten.
(4) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
(5) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen, sodass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können
§ 7 Haftung, Haftungsfreistellung
(1) Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Ferner haftet die Agentur für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Agentur, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(3) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter die Absätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet die Agentur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(4) Die Agentur haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(5) Die Agentur haftet für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung. Sofern für Leistungen der Agentur gesetzliche Mängelansprüche bestehen, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab dem gesetzlich geregelten Verjährungsbeginn.
(6) Es wird klargestellt, dass die Agentur außerhalb der vorstehenden Regelungen keinen Einfluss auf Entscheidungen und Handlungen von Werbeplattformen (Social-Media-Plattformen) hat und daher keine Haftung für diese übernimmt. Insbesondere ist es möglich, dass Werbekampagnen, -anzeigen und –accounts ohne nachvollziehbare Gründe und fristlos vorübergehend oder endgültig gesperrt oder gelöscht werden. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
(7) Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material (z.B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter, einschließlich der entstehenden Kosten frei.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit der Agentur oder anderen Kunden der Agentur teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist untersagt.
(3) Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
§ 9 Aufbewahrung
(1) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Agentur auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Agentur und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Agentur kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(2) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(3) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1) Sofern diesem Vertrag kein konkretes Angebot zugrunde liegt, welches eine abweichende Regelung über die Vertragslaufzeit enthält, beträgt die Vertragslaufzeit 6 Monate ab Unterzeichnung.
(2) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit und kann vor Ablauf dieser Laufzeit nicht gekündigt werden.
(3) Die Laufzeit verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wird.
(4) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde
a. im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug ist.
b. trotz Abmahnung wiederholt gegen eine Vertragspflicht verstößt; eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Agentur ein Festhalten am Vertrag schlicht nicht zugemutet werden kann, etwa wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst Dritten gegenüber haftbar wäre. Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind und denen der Kunde schriftlich zugestimmt hat. Eine Zahlungspflicht des Kunden nach Ausspruch der Kündigung entfällt.
§ 11 Elektronische Kommunikation
(1) Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen kann.
(2) Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 12 Referenz
(1) Der Agentur ist es gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
Stand: 06.01.2025